REHA-Wellingdorf
Ihr Spezialist für
ambulante Reha
Beim Kostenträger Deutsche Rentenversicherung und GKV werden Fahrtkosten direkt am letzten Rehatag erstattet.
Eine Zuzahlung ist nur bei gesetzlichen Krankenkassen zu leisten, sofern man nicht von der Zuzahlung befreit ist. Diese beträgt 10 € pro Tag. Bei allen anderen Kostenträger besteht keine Zuzahlung.
Die Haltestelle „Wellingdorf“ liegt direkt vor dem Gebäude. Hier halten die Linien 1, 2, 9, 11, 72, 100
Folgen Sie der Beschilderung Praxisklinik Kiel in Wellingdorf. Unsere Therapieräume sowie die Anmeldung befinden sich im 2. Stock.
Bei einer ganztägig ambulanten Reha über die Deutsche Rentenversicherung oder GKV wird ein Mittagessen gereicht. Eine Zuzahlung hierfür besteht nicht.
Die Kosten einer privaten EAP werden nicht automatisch von der PKV und der Beihilfe übernommen. Um sicherzugehen, ob Ihre Kosten auch tatsächlich übernommen werden, empfehlen wir Ihnen sich eine Kostenzusage vor Antritt der EAP einzuholen.
Erst mit einer Kostenzusage für eine ambulante Reha oder auch EAP können Termine vereinbart werden.
Rehasport und Funktionstraining wird bei uns nicht
angeboten.
Termine können Sie gerne bei unserem
Kooperationspartner "Verein für Gesundheit und
Rehabilitationssport (VGR) am UKSH e.v."
vereinbaren:
Herrn Dr. Thorsten Schmidt
info@vgr-am-uksh.de
0174 - 923 61 43
Wurde Ihrem Wunsch nach einer ambulanten Reha nicht entsprochen, so muss der Rehaträger (z.B. Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung) dies begründen. Nach SGB IX §9 hat der Versicherte/Patient ein Wunsch- und Wahlrecht.
§ 9 Wunsch- und Wahlrecht der
Leistungsberechtigten
Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei
der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe wird
berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten
entsprochen. Dabei wird auch auf die persönliche
Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die
Familie sowie die religiösen und weltanschaulichen
Bedürfnisse der Leistungsberechtigten Rücksicht
genommen (...).
Bei einer Zuweisung in eine andere Klinik als die, die Ihren Wünschen entspricht, sollten Sie Ihren Wunsch nach Zuweisung in die ausgewählte Einrichtung dann erneut schriftlich beim Kostenträger formulieren, worauf dieser zeitnah darüber entscheiden muss.
Die Rezeptgebühr ist eine Gebühr, die die Krankenkassen auf ein Rezept erhebt. Der Patient muss eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro zuzüglich 10 % der Behandlungskosten zahlen. Die Art und Menge der verordneten physiotherapeutischen Maßnahme variieren.
Unter Heilmittel versteht man die ärztlich verordneten Dienstleistungen (Therapien) von gesetzlich versicherten Personen. Heilmittel dienen einem Heilzweck oder Heilerfolg.
Die gesetzlichen Krankenkassen geben vor, dass für bestimmte Therapien eine zusätzliche Ausbildung erfolgen muss. Verschreibt ein Arzt eine dieser Therapien, muss diese auch von den dementsprechenden Therapeuten durchgeführt werden. Bsp.: Manuelle Therapie, Manuelle Lymphdrainage uvm.
In den gesetzlichen Richtlinien ist festgelegt, dass die erste Behandlung innerhalb von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum begonnen werden muss. Danach verliert das Rezept seine Gültigkeit.
In dem Heilmittelkatalog befinden sich Heilmittelrichtlinien die vom G-BA verabschiedet werden. Es wird dort genau festgelegt welche Therapien in Verbindung mit Diagnosen verordnet werden dürfen. Viele Einzelheiten in Verbindung mit Therapien sind genau definiert an denen sich die Ärzte und Therapeuten halten müssen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland.
Beschäftigte, die über die Deutsche Rentenversicherung versichert sind und erste gesundheitliche Funktionseinschränkungen haben oder wo bereits gesundheitsgefährdende oder ungünstig beeinflussende Arbeitsbedingungen vorliegen.
Für die drei Initialtage und den Refreshertag gewährt der Arbeitgeber eine Freistellung des Arbeitnehmers. Die Trainingsphase erfolgt berufsbegleitend.
Um die Gruppendynamik zu stärken haben wir 2 feste Nachmittage. Grundsätzlich ist es aber überhaupt kein Problem bei Schichtdienst, auch andere Zeiten wahrzunehmen.
Die Initialphase findet immer mittwochs, donnerstags und freitags statt.
Der Refresher findet freitags statt.
Ja, pro Behandlungstag werden 5 € erstattet.
Sollte Ihre Frage unbeantwortet sein, helfen wir Ihnen gern persönlich weiter.
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